Bundeshaus in Bern

Aktuelles aus Bundesbern

Rückblick auf die Sommersession 2024

Vom 27. Mai bis am 14. Juni 2024 fand die Sommersession der eidgenössischen Räte in Bern statt. Bei der gewichtigen Revision des Umweltschutzgesetzes hielt der Ständerat an seiner Position zum Lärmschutz fest. Die Differenzbereinigung geht daher in eine weitere Runde. Im Asylbereich stimmte das Parlament dem Nachtragskredit von Bundesrat Beat Jans zu. Der Ständerat forderte zudem Anpassungen und Einschränkungen beim Schutzstatus S. 

Im Kulturbereich beugte sich die kleine Kammer als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025-2028 und hiess mit einer Ausnahme alle zwölf Erlasse gut. Einig ist man sich im Parlament auch, dass Steuern künftig bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat sprach sich zudem als Zweitrat dafür aus, die Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung zu vereinheitlichen, um die Zuständigkeiten klarer zu regeln.

Nachstehend finden Sie die für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Sommersession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

Die Steuern sind künftig Teil der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums

Die laufenden Steuern sind heute nicht Teil des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Das bedeutet, dass den Betroffenen für die Dauer einer Pfändung zur Abzahlung von Schulden neue Schulden entstehen. Die Motion 24.3000 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats RK-S will dies ändern. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll dahingehend geändert werden, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Der Ständerat stimmte der Motion bereits am 13. März 2024 zu. Auch die nationalrätliche Schwesterkommission beantragte Annahme der Motion und möchte, dass der Bundesrat verschiedene Abklärungen zur Umsetzung durchführt. Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche mit dem Anliegen und stimmte der Motion am 27. Mai 2024 ebenfalls zu.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Aktuell werden Steuerausgaben bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen während der laufenden Pfändung neue Steuerschulden, was den staatlichen Zielen eines betreibungsrechtlichen Existenzminimums zuwiderläuft. Dieser Systemfehler ist aus Sicht der Städte und Gemeinden unbedingt zu beheben. 

Einerseits weil Schuldnerinnen und Schuldner dadurch in der Lage wären, Steuerforderungen der Gemeinwesen nachzukommen. Steuerschulden verursachen administrative Aufwände bei Städten und Gemeinden und es besteht ein wesentliches Risiko, dass die Steuerschulden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen werden können. Zudem führt die aktuelle Regelung dazu, dass sich diese Personen nicht aus der Schuldenfalle befreien können. Ihnen fehlt damit eine wirtschaftliche Perspektive und Armut und soziale Ausgrenzung droht. Dies fällt auch auf die Städte und Gemeinden zurück, die in vielen Kantonen für die Sozialhilfe zuständig sind.

Revision Umweltschutzgesetz: Differenzbereinigung geht weiter

Die bundesrätliche Vorlage (22.085) sieht eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung von belasteten Standorten, etwa Kinderspielplätze, befördern. Das Parlament war sich in der Frühjahrssession dazu noch nicht einig. Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern und gewichtet die bauliche Entwicklung und die raumplanerischen Ziele stärker. Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Der Nationalrat hingegen will den Lärmschutz stärker gewichten. Ausserdem hat der Nationalrat den Änderungsantrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter angenommen. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden kann (Art. 16 Abs. 3bis).

In der Sommersession bekräftigte der Ständerat seine Position. Er will den Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm weiterhin stärker fördern als der Nationalrat. Das hat er am 28. Mai 2024 bei einer erneuten Beratung der Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden. Weiter entschied der Ständerat die vom Nationalrat zu lärmbedingten Temporeduktionen ins Gesetz geschriebene Bestimmung (Art. 16 Abs. 3bis) wieder zu streichen. Einig geworden sind sich Stände- und Nationalrat hingegen bei der Frage, ob die Kantone die Inhaber von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten unter gewissen Bedingungen finanziell bei der Sanierung sollen unterstützen können. Der Ständerat sprach sich wie die grosse Kammer dafür aus, dass die Kantone zahlen können. Allerdings muss für den Ständerat im Gesetz auch stehen, dass grundsätzlich der Eigentümer des Standorts die Kosten trägt. Die Vorlage geht mit Differenzen zurück in den Nationalrat. Die UREK-N befasst sich am 17./18. Juni 2024 damit.

Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung der ständerätlichen Kommission, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. 

Was den Änderungsantrag von Nationalrat Thomas Hurter (Art. 16 Abs. 3bis) zum Entwurf des Umweltschutzgesetzes anbelangt, so empfiehlt der SGV diesen abzulehnen. Dies aus den folgenden Gründen: Bei der Teilrevision zur Signalisationsverordnung hat der Bundesrat im Jahr 2022 Erleichterungen zur Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts beschlossen, unter anderem wurde die Gutachten-Pflicht aufgehoben und somit der administrative Aufwand für die kommunalen Behörden reduziert. Ferner können Tempo-30-Zonen neuerdings auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden. Für die Gemeinden wurde somit rechtliche Klarheit geschaffen und insgesamt die Gemeindeautonomie gestärkt. Die kommunalen Behörden können so mit geringerem administrativem Aufwand und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten Tempo-30-Zonen bezeichnet werden. Und zwar dort, wo sie auch Sinn machen. 

Dieser subsidiäre Ansatz im Vollzug ist aus Gemeindesicht sehr wichtig. Eine Annahme des Änderungsantrages Hurter würde die Handlungsmöglichkeiten von Gemeinden und Städten wesentlich einschränken.

Parlament stimmt dem Asyl-Nachtragskredit zu

Das Staatssekretariat für Migration erhält im laufenden Jahr zusätzliche 239 Millionen Franken für den Betrieb der Bundesasylzentren. Mit den gesprochenen Mitteln soll der erwartete Anstieg der Asylzahlen im Herbst und Gesuche für den Status S bewältigt und Pendenzen abgebaut werden. Der Nationalrat hatte dem entsprechenden Nachtragskredit (24.007) am 28. Mai 2024 zugestimmt. Der Ständerat bewilligte diesen am 30. Mai 2024 ebenfalls überraschend und hörte nicht auf seine vorberatende Kommission, die den Kredit auf 167.3 Millionen Franken hatte kürzen wollen.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Der Asylbereich ist eine Verbundaufgabe aller drei Staatsebenen. Die Städte und Gemeinden sind dringend darauf angewiesen, dass der Bund seine Aufgaben in der Erstunterbringung und der Abwicklung der Verfahren umfassend und effizient wahrnimmt. 

Die kommunale Ebene setzt alles daran, ihren Teil der Verbundaufgabe zu erfüllen und die zugewiesenen Personen rasch aufzunehmen und zu unterstützen. Als unterste Staatsebene können die Städte und Gemeinden Personen nicht weiterreichen, entsprechend kumuliert sich die Belastung bei ihnen. Jegliche Kürzungen des Nachtragskredits führen erneut zu vorzeitigen Zuweisungen von Asylsuchenden und zu Planungsunsicherheiten. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Zudem kann es zu Problemen in den Standortgemeinden der BAZ kommen, wenn Betreuung und Sicherheit nicht gewährleistet werden können. 

Dies alles belastet die Städte und Gemeinden zusätzlich in einer sowieso schon angespannten Situation. Daher ersuchte der SGV das Parlament, den Kredit vollumfänglich gutzuheissen.

Ständerat beugt sich als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025 – 2028

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 8. und 9. April 2024 die Beratung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) aufgenommen (24.027) und zahlreiche Anhörungen durchgeführt, an denen auch der SGV teilgenommen hat. In der Detailberatung von Ende April trat die Kommission auf die gesamten Entwürfe ein und beschloss, zusätzliche 2 Millionen für die Netzwerke Dritter einzustellen. Sie sprach sich weiter dafür aus, die Baukultur von hoher Qualität im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) zu verankern, jedoch ohne neue Aufgaben für den Bund zu schaffen. Der Ständerat sagte am 4. Juni 2024 als Erstrat grösstenteils Ja zur neuen Kulturbotschaft des Bundes und stimmte den zwölf Erlassen mit einer Ausnahme zu: die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung einer «hohen Baukultur» im NHG lehnte der Ständerat ab. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage. Diese ist am 27./28. Juni 2024 in der WBK-N traktandiert.

Position SGV: Der SGV begrüsst die Stossrichtung der neuen Kulturbotschaft, inklusive die vier vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen. Es werden sechs Handlungsfelder identifiziert, die die Herausforderungen der Kulturpolitik umfassend beschreiben. Die hohen Ambitionen stehen jedoch in einem Widerspruch zum Finanzrahmen. Mit den aufgeführten Mitteln können die Ziele der Botschaft nicht erreicht werden. Dies hat Konsequenzen und erhöht den Druck auf die Finanzen von Städten, Gemeinden und Kantonen, die bereits den grössten Teil der Finanzierung der Kulturförderung tragen.

Das Engagement des Bundes im Bereich der Baukultur und die vorgesehene gesetzliche Verankerung der Förderung einer hohen Baukultur im NHG ist aus Sicht des SGV zu begrüssen. Dies insbesondere deshalb, weil es hier um eine bessere Koordination auf Stufe Bund sowie mit den Förderstrategien und baukulturellen Aktivitäten der Kantone geht. Städte und Gemeinden tragen dabei massgeblich zur Erreichung der strategischen Ziele der übergeordneten Ebene bei. 

Was den Finanzrahmen betrifft, so sind die Beiträge in Höhe von CHF 126,6 Mio. über eine vierjährige Periode aus Sicht des SGV zu knapp bemessen. Es fehlen Mehrmittel für Kernaufgaben wie die Denkmalpflege und die Archäologie. Dabei braucht es nicht zuletzt aufgrund des Klimaschutzes zunehmend mehr Mittel, um zum Beispiel Bau-Denkmäler zu erhalten. Auch steigen die Kosten für Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des baukulturellen Erbes. Generell führt die Umsetzung der Innenentwicklung zu immer komplexeren, umfangreicheren Aufgaben. Hier ist an die Städte und Gemeinden zu denken, weshalb der SGV das Parlament ersucht, den Verpflichtungskredit für den Förderbereich Baukultur zu erhöhen.

Parlament will die Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im KVG vereinheitlichen

Die Motion 23.4343 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beauftragt den Bundesrat, die Verwendung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzulegen, damit die Begriffe im Gesetz einheitlich und die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Ständerat Damian Müller (FDP/LU) legte für die Kommission den Handlungsbedarf dar. Personen beispielsweise in Heimen seien oftmals auf Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder auch andere Hilfeleistungen angewiesen. Um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, müsse im Gesetz klar geregelt sein, ob nun der Wohnort oder der Wohnsitz gemeint ist. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Der Nationalrat stimmt dieser am 7. März 2024 zu. Der Ständerat nahm die Motion am 4. Juni 2024 ebenfalls an.

Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Begriffe Wohnort und Wohnsitz im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vereinheitlichen und damit die Zuständigkeiten klarer regeln will. Mit der Motion 23.4343 wird eine Frage aufgegriffen, welche die Gemeinden in vielen konkreten Fällen direkt betrifft und zurzeit offene rechtliche Fragen u.a. im Zusammenhang mit dem Eintritt in Alters- und Pflegeheime hinterlässt.

Ständerat sieht keinen Anpassungsbedarf beim Geoinformationsgesetz

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat im März mit deutlicher Mehrheit beschlossen, nicht auf den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes GeoIG (23.060) einzutreten. Mit dieser Änderung sollte eine Rechtsgrundlage für eine bessere Planung der Untergrundnutzung geschaffen werden. Mit einem neuen Artikel 28a des GeoIG sollen die Inhaber von primären geologischen Daten dazu verpflichtet werden, diese dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

Dabei hielt die Kommission fest, dass die Kompetenz für Regelungen zum Untergrund heute bei den Kantonen liegt, und zwar auch bezüglich der Datenerhebung und -bereitstellung; die angehörten Vertreter der Kantone wiesen zudem darauf hin, dass mehrere Kantone bereits über eine entsprechende Rechtsgrundlage sowie über praktische Erfahrung bei der Übermittlung geologischer Daten verfügen. Eine Intervention des Bundes in diesem Bereich sei daher nicht gerechtfertigt. Die Kommission hält weiter fest, dass der Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Bundesbehörden sehr gut funktioniert und die Schaffung einer Ad-hoc-Rechtsgrundlage deshalb nicht erforderlich ist. Sie erachtet es zudem als fraglich, ob alle im Entwurf vorgesehenen Massnahmen verfassungsmässig sind. 

Der Ständerat folgte seiner Kommission und beschloss am 6. Juni 2024 mit 28 gegen 14 Stimmen (1 Enthaltung) Nichteintreten. Das Geschäft ist am 17./18. Juni bereits in der UREK-N traktandiert.

Position SGV: Die Planung der Nutzung des Untergrunds ist aufgrund der zunehmenden Nutzungskonflikte zwischen Klimaschutz, Energiesicherheit und dem Betrieb von Infrastrukturen eine Notwendigkeit. Dass der Bund den Zugang zu geologischen Daten mit einer gesetzlichen Grundlage ermöglichen will, um Gemeinden, Kantonen und dem Bund geologische Daten von Privaten, die für die Planung des Untergrundes relevant sind, zur Verfügung zu stellen, wird vom SGV unterstützt. 

Dieser Wissenstransfer im Sinne einer nicht-konkurrierenden Nutzung der Daten ist ein Schritt, um dem wachsenden Bedarf an Daten über den Zustand des Untergrunds gerecht zu werden. So beruht beispielsweise das Projekt Nationaler Leitungskataster (LKCH), dessen Ziel es ist, die Leitungsdaten schweizweit zu harmonisieren, auf der Bereitstellung von Daten durch und für staatliche Behörden. Der Zugang zu geologischen Daten unter klaren Bedingungen wird eine effiziente Planung des Untergrunds ermöglichen und die Planungssicherheit sowohl der kantonalen als auch der kommunalen Behörden erhöhen. 

Auch die Gemeinden müssen die bei ihnen vorhandenen Daten kostenlos zur Verfügung stellen, und es ist wichtig, dass sie umgekehrt kostenlos auf alle Geodaten zugreifen können, die sie für ihre Planung benötigen. Der SGV empfahl dem Parlament deshalb, auf die Vorlage einzutreten.

Ständerat fordert Anpassung und Einschränkung beim Schutzstatus S

Für den Ständerat muss die Schweiz den Schutzstatus S anpassen. Eine klare Mitte-Rechts-Mehrheit sprach sich am 12. Juni 2024 für die Forderungen von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG) und seine Motion 24.3022 aus. So soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer das Land verlässt oder der Schutzstatus missbräuchlich erlangt wurde.

Auch soll der Schutzstatus nicht mehr automatisch für alle ukrainischen Flüchtlinge gelten. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird. Der Bundesrat sieht die Anliegen des Motionärs bereits als erfüllt und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Missbräuche seien konsequent zu bekämpfen. Es bestehe aber keine Notwendigkeit, die Regeln anzupassen. So würde der Schutzstatus S bereits nach geltendem Recht aufgehoben, wenn schutzbedürftige Personen ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt oder sich wiederholt bzw. für mehr als 15 Tage im Heimatstaat aufgehalten hätten. Der Ständerat sah dies anders und stimmte der Motion 24.3022 mit 29 gegen 11 Stimmen (0 Enthaltungen) zu. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dem Geschäft.

Position SGV: Der SGV sieht grossen Handlungsbedarf in Hinblick auf den Schutzstatus S. Die Gemeinden sind seit Beginn der Ukraine-Krise mit erheblichen Herausforderungen bezüglich Unterbringung und Integration von Personen aus der Ukraine konfrontiert. Die stetige Zunahme von Schutzbedürftigen, die damit verbundenen oft vorzeitigen Transfers von Bundes- in Kantons- und Gemeindestrukturen sowie die teilweise unübersichtliche Ein- und Ausreise von Personen aus der Ukraine bringen die bewährten kommunalen Strukturen und Abläufe an den Anschlag. Dieser ungute Zustand wächst ständig und wird auch mit Blick auf die prognostizierten Zahlen länger anhalten. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat in Sachen Status S nächstmöglich handelt. Die Motion 24.3022 zielt in die richtige Richtung, weshalb der SGV diese unterstützt.

Interessieren Sie sich für weitere Sessionsberichte?

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen